Update zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Nachdem eine vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zur CSDDD im Dezember 2023 erreicht wurde, drohte die Richtlinie zuletzt beinahe an der offiziellen Annahme durch den Rat zu scheitern. Nach wochenlangen Nachverhandlungen und einigen Zugeständnissen an die Mitgliedstaaten, die der Richtlinie kritisch gegenüberstanden, wurde am Freitag, 15. März 2024, nun ein neuer Kompromisstext durch das Gremium der Ständigen Vertreter:innen des Europäischen Rats (COREPER) angenommen.

 

Die nächsten Schritte im Gesetzgebungsprozess:

1.    Offizielle Annahme durch den Europäischen Rat

2.    Diskussion des neuen Kompromisstext im Rechtsausschuss des EU-Parlaments

3.    Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments (voraussichtlich im April)

4.    Verabschiedung des finalen Texts durch die Europäische Kommission

5.    Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

6.    Umsetzung in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten

 

Überblick über den finalen Kompromisstext: Was hat sich geändert?

  • Der persönliche Anwendungsbereich der CSDDD wurde auf Unternehmen mit >1.000 Beschäftigten (ursprünglich 500) und 450 Millionen EUR Umsatz (statt 150) eingeschränkt.
  • Der erweiterte Anwendungsbereich in Hochrisikosektoren wurde gänzlich gestrichen (allerdings enthält der Kompromisstext eine Begutachtungsklausel, welche die Möglichkeit eröffnet, den Hochrisikoansatz zukünftig zu verfolgen).
  • Übergangsfristen mit einer gestaffelten Einführung wurden beschlossen
  • Bestimmte Aktivitäten in der nachgelagerten Lieferkette wurden aus dem sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie entfernt: Entsorgung, Demontage das Recycling, Kompostierung und Deponie sind nicht mehr Teil der Sorgfaltspflichten.
  • Die Anforderung an Unternehmen, finanzielle Incentives für ihr Management in Bezug auf die Umsetzung eines Klima-Übergangsplans einzuführen, wurde entfernt. Während Unternehmen nach wie vor einen Übergangsplan erarbeiten müssen, sind sie nicht mehr verpflichtet, ihr Vergütungssystem zu ändern.
  • Der Text in Bezug auf zivilrechtliche Haftung wurde angepasst, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen. Allerdings enthält auch der Kompromisstext Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung.


Welche Pflichten umfasst die CSDDD?

  • Die CSDDD verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, Due Diligence (Sorgfaltspflichten) in ihre Strategien und Risikomanagementsysteme zu integrieren, Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Lieferkette zu erkennen und diesbezügliche Präventionsmaßnahmen zu ergreifen (im Sinne eines risikobasierten Ansatzes dürfen dabei Priorisierungen vorgenommen werden).
  • Unternehmen müssen außerdem ihre Konformität mit dem 1,5°C-Klimaziel sicherstellen und einen Übergangsplan im Einklang mit den EU-Emissionsreduktionszielen erstellen.

 

Überwachung und Sanktionen:

  • Jeder Mitgliedstaat wird eine Aufsichtsbehörde ernennen, die die Einhaltung der CSDDD überwacht. Ein Europäisches Netzwerk der Aufsichtsbehörden (European Network of Supervisory Authorities) soll aufgebaut werden. Verstöße werden u.a. mittels „Naming and   Shaming“ und Strafzahlungen von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes geahndet.
  • Unternehmen unterliegen zudem einer zivilrechtlichen Haftung und können gegenüber Betroffenen schadenersatzpflichtig werden, wenn sie mutwillig oder fahrlässig gegen die Anforderungen der CSDDD verstoßen und dadurch Schaden gegenüber einer natürlichen oder rechtlichen Person verursacht haben. Unternehmen können dabei nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die ausschließlich von ihren Geschäftspartnern verursacht wurden.

 

Was sollten Unternehmen tun, um sich vorzubereiten?

  • Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der CSDDD vertraut machen und sie im Zusammenhang mit anderen Sorgfalts- und Berichtspflichten (wie der CSRD oder der EU-Entwaldungsverordnung) verstehen. Ein guter Ausgangspunkt könnte die Durchführung einer Literaturrecherche mit Fokus auf bestehende Ressourcen zu Menschenrechts- und Umweltrisiken sein, um die eigene Risikobewertung priorisieren zu können. Es wird sich insbesondere lohnen, sich Gedanken über Datenmanagement und Prozesse zur Informationsabfrage zu machen und auch in einen Dialog mit Stakeholdern entlang der Lieferkette zu treten.
  • Unternehmen, die (noch) nicht in den Geltungsbereich fallen, könnten ebenfalls von einer Bewertung der Menschenrechts- und Umweltauswirkungen in ihrer Lieferkette profitieren, in der sie einen risikobasierten Ansatz verfolgen (Sektoren, Regionen und Lieferanten mit bekanntermaßen erhöhten Risiken priorisieren) und sich mit den Stakeholdern in ihrer Lieferkette auseinandersetzen. Die Einbindung von Stakeholdern ist ein wertvolles Instrument, um an Informationen zu gelangen, die dem Unternehmen sonst vielleicht nicht zur Verfügung stünden. Darüber hinaus sollten sich Unternehmen, die nicht in den Geltungsbereich der CSDDD fallen, darauf vorbereiten, auf künftige Informationsanfragen größerer Geschäftspartner zu Menschenrechts- und Umweltauswirkungen in ihrer Lieferkette strukturiert reagieren zu können.

  Wir werden regelmäßig über die wesentlichsten Neuigkeiten in diesem Zusammenhang berichten.

 

Wo liegt der Unterschied zwischen #CSRD und #CSDDD? 

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD):Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):
Ziel der CSDDD ist, Unternehmen dazu zu verpflichten, Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Lieferkette zu erkennen und zu minimieren. Außerdem verpflichtet die CSDDD betroffene Unternehmen dazu, einen Übergangsplan im Einklang mit dem 1,5°C-Klimaziel zu erarbeiten. Verstöße gegen die Anforderungen der Lieferkettenrichtlinie können mittels „Naming and Shaming“, Bußgeldern sowie durch zivilrechtliche Klagen geschädigter Personen (unter bestimmten Voraussetzungen) geahndet werden.Ziel der CSRD ist, die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Die CSRD verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, über Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf wesentliche ESG-Themen zu berichten und ihre Berichterstattung extern prüfen zu lassen. Auch die CSRD verlangt von Unternehmen, über ihre Sorgfaltsprozesse zu berichten und ihre Strategien, Maßnahmen und Ziele in Bezug auf wesentliche negative Auswirkungen in ihrer Lieferkette offenzulegen. Im Gegensatz zur CSDDD enthält die CSRD aber keine Verhaltensvorschriften.
Am 14.12.2023 wurde eine vorläufige Einigung zur CSDDD zwischen EU-Parlament und dem Europäischen Rat erreicht. Eine Verabschiedung im Jahr 2024 wird erwartet.Der finale Text der CSRD wurde bereits 2022 veröffentlicht und ist für die größten Unternehmen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 (Veröffentlichung 2025) anzuwenden.

Fokus der CSDDD:

  • Sorgfaltspflichten für Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Lieferkette
  • Pflicht zur Beseitigung negativer Impacts

Fokus der CSRD:

  • Einheitliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Transparenz und Offenlegungspflichten