Covid-19-Stundungen: Persönliche Haftung für Steuer- und Abgabeschulden befristet nur für grobe Fahrlässigkeit

Weiterführend zu unseren Radiobeiträgen (Ö1, Ö2 und Ö3), 25. Jänner 2021

Die Haftung für bereits leicht fahrlässiges Verhalten bei der Bezahlung von Abgabenverpflichtungen kann bei der Erstellung des Plans für die ratenweise Bezahlung bestehender Abgabenschulden im März zu einem Stolperstein für Unternehmerinnen, Unternehmer und Geschäftsführer werden!

Betrachten wir die aktuelle Situation für Unternehmen mitten in der Lockdown-Phase, sehen wir uns vielen unterschiedlichen Unterstützungsbeiträgen gegenüber. Das ist gut und wichtig!

Es ist jedoch schwierig den Überblick bei all diesen Maßnahmen zu behalten und dabei auch noch die laufenden Abgabeverpflichtungen nicht zu vergessen. Denn geht es um die korrekte und pünktliche Bezahlung von Abgabenschulden, sind es die Geschäftsführer und selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer, die dafür persönlich haften. Nach geltender Rechtslage genügt ein leicht fahrlässig Verhalten, also ein Fehler, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich passiert, um zur Verantwortung gezogen zu werden.

Mit der neuesten gesetzlichen Maßnahme können alle aktuellen Abgabenschulden bis 31.03.2021 gestundet werden. Offene Stundungen bis 15.01. wurden sogar automatisch verlängert. Ist der Stundungszeitraum mit 31.03. dann zu Ende, können die Raten in 2 Phasen beglichen werden. Die erste Phase endet am 30.06.2022, die zweite Phase zwei Jahre später, mit dem 31.03.2024 – beides liegt aus heutiger Sicht in weiter Ferne. Dies soll eine finanzielle Erleichterung gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen beim Neustart nach den Einschränkungen ermöglichen.

Gerade diese Regelung stellt insbesondere Klein- und Mittelbetriebe sowie Selbstständige vor große Herausforderungen, sind doch aus heutiger Sicht diese Unternehmerinnen und Unternehmer mit einer sehr ungewissen Wirtschaftssituation und Zukunftsplanung konfrontiert. Denn in vielen Bereichen der Wirtschaft ist es nicht absehbar, ob die Erträge wieder so wie früher erzielt werden können. Eine verlässliche und genau Planung zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen scheint fast unmöglich, denn werden die Kunden nach über einem Jahr der deutlichen Einschränkungen zurückkommen? Haben sie zwischenzeitlich möglicherweise neue Wege und Plattformen gefunden, um Ihre Bedürfnisse zufrieden zu stellen? Mit diesen Fragen müssen sich die Unternehmen im März 2021 auseinandersetzen um ihren Zahlungsplan für die offenen Steuerschulden zu erstellen. Können Sie die zukünftigen Einnahmen aber nicht verlässlich genug schätzen und passiert hier ein Fehler, der jedem sorgfältigen Unternehmen einmal passieren kann, so kann dies bei einer späteren Zahlungsunfähigkeit zu einer persönlichen Haftung führen.

Daher ist bei der Überlegung, wann die bestehenden Schulden in den nächsten Monaten bezahlt werden können, ein vorsichtiger und nicht zu optimistischer Ansatz zu wählen!