Update zu den European Sustainability Reporting Standards

Am 31. Juli 2023 verabschiedete die Europäische Kommission das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von Unternehmen im Rahmen der CSRD-Berichterstattung anzuwenden sind.

Das erste Set besteht aus den sektorunabhängigen Standards, die von allen großen Unternehmen anzuwenden sind, die nach CSRD berichtspflichtig sind. Sektorspezifische Standards sollen in Zukunft ebenfalls ausgearbeitet werden.

Am 22. Jänner 2024 startete nun die EFRAG, die technische Beratung der EU-Kommission in der Entwicklung der Standards, einen öffentlichen Konsultationsprozess zu zwei weiteren Standardentwürfen:

  • ESRS für börsennotierte KMU und
  • freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards für nicht-börsennotierte KMU.

Börsennotierte KMU sind ab dem Geschäftsjahr 2027 berichtspflichtig nach CSRD. Ziel der ESRS speziell für börsennotierte KMU ist, Berichtspflichten zu definieren, die angesichts der Unternehmensgröße und -ressourcen angemessen sind.

Die freiwilligen Standards für nicht-börsennotierte KMU wurden entworfen, um KMU beim Zugang zu nachhaltigen Finanzprodukten zu unterstützen. Der Entwurf besteht aus einem simplen Berichtstool, das Kleinst-, kleine und mittelständische Unternehmen dabei unterstützen soll, Informationsabfragen seitens Geschäftspartner (zB Banken, Investoren, Business-Kunden) effizient zu beantworten und ihre Teilnahme am Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern.

Weitere Informationen zu den Standardentwürfen sind auf der EFRAG-Website zu finden.