Homeoffice-Vereinbarungen für Grenzgänger:innen

Österreichische Arbeitgeber:innen können künftig mit ihren deutschen Grenzgänger-Dienstnehmer:innen Homeoffice-Vereinbarungen treffen, ohne deren Status als Grenzgänger:innen zu gefährden. Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde dazu mit Wirkung vom 1.1.2024 angepasst.

Grenzgänger:innen sind Personen, die ihren Wohnsitz in Grenznähe haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren. Gastarbeiter,:innen die während der Arbeitswoche regelmäßig auch nachts im Ausland verbleiben, und Wochenendpendler:innen, die überhaupt nur an den arbeitsfreien Tagen in den Wohnsitzstaat zurückkehren, sind damit nicht von der Grenzgängerregelung erfasst.

 

Sonderregel für Grenzgänger:innen

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland sieht eine Sonderregel für solche Grenzgänger:innen vor, der zufolge das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat (Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt in diesem Staat) der Arbeitnehmer:innen zugewiesen wird.

Deutschland bietet eine unbürokratische Lösung für ein Problem der modernen Arbeitswelt und kann als gutes Beispiel für weitere pragmatische Ansätze dienen.

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Birgit Würth, Geschäftsführerin und Partnerin bei Mazars Austria

  

Beispiel

Arbeitnehmer:innen, die in Österreich ansässig sind, pendeln jeden Tag nach Deutschland zur Arbeit und fahren abends wieder nach Hause. Obwohl die Einkünfte in Deutschland erzielt werden, kommt Österreich das Besteuerungsrecht an den Einkünften zu.

   
Eine wesentliche Voraussetzung bei Grenzgänger:innen ist somit die tägliche Rückkehr an den Wohnsitz. Im Jahr 2019 wurde in diesem Zusammenhang eine Toleranzregelung geschaffen, die eine maximale Anzahl an Nichtrückkehrtagen festlegte. Eine Nichtrückkehr vom Arbeitsort an den Wohnsitz an bis zu 45 Arbeitstagen pro Jahr ist unschädlich für die Anwendung der Grenzgängerbesteuerung. Allerdings fielen auch Home-Office-Tage unter den Begriff dieser Nichtrückkehrtage. Daraus ergab sich im Zuge der COVID-19-Pandemie das Problem, dass aufgrund von praktisch durchgehendem Home-Office eine tägliche Rückkehr mangels Fahrt zur Arbeit gar nicht möglich war und die Grenzgängerregelung des DBA aufgrund des Überschreitens der 45 Toleranztage daher nicht mehr anwendbar gewesen wäre. Während der Pandemie wurde zwischen Österreich und Deutschland zur Lösung dieses Problems eine Übergangsregelung geschaffen, die mittlerweile aber ausgelaufen ist.
Nun wurde zur endgültigen Regelung ein Abänderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, das vorsieht, dass Grenzgänger:innen ihre unselbstständige Tätigkeit bloß „üblicherweise in der Nähe der Grenze“ ausüben müssen. Die Notwendigkeit der täglichen Rückkehr vom Arbeitsort an den Wohnsitz entfällt somit.