Energiekostenzuschuss II

Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II bis zum 02.11.2023 voranzumelden. Eine Voranmeldung ist zwingend erforderlich, um im Anschluss einen Antrag stellen zu können. Der offizielle Start der Antragsstellung ist für den 09.11.2023 geplant.

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der endgültigen Vereinbarung der Richtlinie gelten. Es könnte daher noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.
Nach erfolgreicher Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. In weiterer Folge erhalten Sie an diese Adresse auch eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird.

Die Möglichkeit zur Antragstellung ist an die bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen gebunden. Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise, da nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind!

Anbei finden Sie den Link zur Medieninformation des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 16. Oktober 2023.
Alle Informationen zum Ablauf des Antragsprozesses finden Sie hier.

    
Bitte beachten Sie auch, dass energiebezogene Mehrkosten von gemeinnützigen Organisationen, die in Verbindung mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen, im Rahmen des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert werden. Ein separater Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen ist derzeit in Entwicklung und wird nur energiebezogene Mehrkosten fördern, die nicht mit unternehmerischen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.

Wir beraten Sie gerne, kontaktieren Sie uns!