Abgabenänderungsgesetz 2023 Erweiterung der freiberuflichen Arzttätigkeit

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 sollen die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit durch die Behandlung und Betreuung von Insassen in Justizanstalten, sprich die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Gesundheit von Insassen von Justizanstalten, erweitert werden.

Mit diesem Beitrag zur Bewältigung einer öffentlichen Aufgabe des Staates wird die Sicherheit und Ordnung der Gesellschaft gewährleistet und zur Re-/Sozialisierung von straffällig gewordenen Personen wesentlich beigetragen.

Um dieses Aufgabengebiet bei Ärzt:innen attraktiver zu gestalten, wurde daher sozialversicherungsrechtlich neu geregelt, dass die ärztliche Behandlung der Insassen in Justizanstalten unter der freiberuflichen Tätigkeit zu subsumieren ist. Diese Tätigkeit darf allerdings weder Hauptberuf noch Hautquelle der Einnahmen darstellen. Dementsprechend erfolgte eine Anpassung des Einkommenssteuergesetztes, dass zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit auch die Entgelte der Ärzt:innen für die Behandlung von Insassen von Justizanstalten darstellen.

Dies ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2024 zu berücksichtigen.