Steuerliche Begünstigungen vor dem Jahresende

Kurz vor Ende des Jahres möchten wir Sie an die Nutzung von diversen steuerlichen Begünstigungen erinnern:
  • Spenden an begünstigte Spendenempfänger
  • Ankauf von Wertpapieren für optimale Ausnutzung des Gewinnfreibetrages

Weiters möchten wir auch auf sonstige Verpflichtungen aufmerksam machen:

  • Registrierkasse: Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2021 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren!
  • Bis zum 31.12.2021 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2018 bei Mehrfachversicherung über der Höchstbemessungsgrundlage beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
  • Sie haben eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes verschenkt und die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart, damit Sie weiterhin die Abschreibung geltend machen können? Dann denken Sie daran, die Substanzabgeltung auch noch heuer an den Geschenknehmer zu überweisen, da Sie ansonsten keine der Abschreibung entsprechenden Werbungskosten geltend machen können.
  • Country by Country Report: Jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe muss dem zuständigen Finanzamt via FinanzOnline spätestens bis zum letzten Tag des Wirtschaftsjahres mitteilen, ob sie oberste Muttergesellschaft oder vertretende Muttergesellschaft ist bzw. welche Gesellschaft den Bericht abgeben wird. Sofern die Berichtspflicht eine österreichische Gesellschaft trifft, ist der Bericht selbst innerhalb von einem Jahr abzugeben (d.h. bis 31.12.2021 für das am 31.12.2020 beendete Wirtschaftsjahr).
  • Die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen zum 31.12.2020 beim Firmenbuch endet am 31.12.2021.