Abfederung steigender Energiekosten - Erhöhung der Pendler:innenpauschale

Der Nationalrat hat angesichts der gestiegenen Energiepreise das sogenannte „Energiepaket“ beschlossen, aufgrund dessen etwa die Pendler:innenpauschale erhöht wird.

Folgende Punkte sind in dem Maßnahmenpaket unter anderem enthalten:

Die Pendler:innenpauschale wird befristet um 50% erhöht; diese Regelung wird von Mai 2022 bis Juni 2023 gelten. Die Pendler:innenpauschale beträgt daher monatlich:

Kleine Pendler:innenpauschale

20 km – 40 km   € 87,00

40 km – 60 km   € 169,50

über 60 km   € 252,00

Große Pendler:innenpauschale

2 km – 20 km   € 46,50

20 km – 40 km   € 184,50

40 km – 60 km   € 321,00

über 60 km   € 459,00

Der Pendler:inneneuro wird für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 vervierfacht auf jährlich € 8 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, wird die Rückerstattung der Sozialversicherung um € 100 erhöht.

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise kommt es zu einer Senkung der Erdgasabgabe und der Elektrizitätsabgabe. Die Abgaben werden ebenfalls zeitlich bis 30.6.2023 befristet auf das europäische Mindestbesteuerungsniveau gesenkt

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können eine Agrardieselvergütung für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 in Höhe von 7 Cent je Liter beantragen. Der Antrag auf Vergütung ist für den gesamten Vergütungszeitraum bei der Agrarmarkt Austria frühestens ab 1.9.2022 und spätestens bis 31.10.2022 zu stellen. Beträge unter € 50 werden nicht ausbezahlt.

Tipp: Unabhängig von diesen gesetzlichen Entlastungen können laut einer Information des Finanzministeriums unter bestimmten Voraussetzungen die ESt- bzw. KöSt-Vorauszahlungen für 2022 herabgesetzt werden - etwa, wenn glaubhaft gemacht wird, dass es sich um einen Betrieb handelt, bei dem der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten mehr als 3% beträgt. Wir prüfen gerne, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind.