Newsletter 10-21

Unser monatliches Update rund um alle aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Steuer und Wirtschaft. So bleiben Sie und Ihr Unternehmen immer auf dem Laufenden.

Erinnerung Härtefallfonds

Mit 31. Oktober 2021 endet die Frist zur Antragstellung für den Zuschuss aus dem Härtefallfonds für die drei Betrachtungszeiträume Juli, August und September 2021.

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Verteilung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre beantragen.

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Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung

Der Hälftesteuersatz für Betriebsveräußerung steht bei unmittelbar nachfolgender Aufnahme einer Beschäftigung nicht zu.

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Grunderwerbsteuer-Erstattung bei Eintritt auflösender Bedingungen

Wenn Sie Grundstücke übertragen wollen, sollten Sie vorab mit uns in Kontakt treten, damit wir eine steueroptimale Übertragung vorbereiten können.

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Gewinnfreibetrag 2021 optimal nutzen

Vor dem Jahresende ist es ratsam zu prüfen, ob alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine Möglichkeit ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für Unternehmer ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der Arbeitnehmer erreicht wurde.

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Gesetzesänderung und Anwendungserlass für Konteneinschau

Über jedes einzelne Auskunftsverlangen ist mit Beschluss zu entscheiden, wobei der Beschluss weder den Umfang noch den Inhalt des Auskunftsverlangens bestimmen noch das Auskunftsverlangen inhaltlich abändern kann.

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Einschränkung der Steuerfreiheit von COVID-19-Hilfsmaßnahmen

Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.

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Coronabedingte Absonderung eines Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Vergütung des fortgezahlten Entgelts umfasst auch die anteiligen Sonderzahlungen.

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Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen!

Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens 5 Jahre ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden.

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