Erinnerung zur Registrierkassenpflicht

Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges per 31.12.2019.

itte beachten Sie am Jahresende diese beiden Schritte: Schritt 1: Zum Abschluss des Kalenderjahres ist mit jeder Registrierkasse ein Jahresbeleg zu erstellen. Schritt 2: Zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse brauchen Sie den Jahresbeleg.

Wie funktioniert’s?

Schritt 1: „Erstellung des Jahresbeleges“ Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember und ist bis zum 31.12. des Kalenderjahres zu erstellen. Dieser Beleg kann, wie jeder andere Nullbeleg, durch die Eingabe des Wertes 0 erstellt werden und ist 7 Jahre lang aufzubewahren. Erstellt die Registrierkasse den Jahresbeleg elektronisch und übermittelt diesen über das Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline, so muss der Jahresbeleg nicht ausgedruckt und aufgehoben werden. Für die Erstellung des Jahresbeleges wird die Signaturerstellungseinheit (Sicherheitskarte) benötigt.

Schritt 2: „Prüfung des Jahresbeleges“ Die Durchführung der verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes erfolgt je nach Registrierkasse manuell mittels BMF Belegcheck - App oder automatisiert mittels Webserver und muss spätestens bis zum 15. Februar 2020 an das Finanzamt