Reform der Spendenabsetzbarkeit: Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, Vereine, Sport, Kunst und Kultur

Am 5. Juli 2023 wurde das Gemeinnützigkeitspaket erfolgreich im Parlament beschlossen. Diese Entscheidung der Bundesregierung erfüllt langjährige Forderungen aus den gemeinnützigen Bereichen, dem Sport sowie der Kunst- und Kulturbranche.

Nach dem Ministerrat äußerten sich Vizekanzler Werner Kogler und Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer erfreut über die deutlichen Verbesserungen für gemeinnützige Vereine, den Sport und den Bereich Kunst und Kultur. Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, um diese wichtigen und vielfältigen Bereiche weiter zu stärken.

"Gemeinnützige Organisationen sind ein Gewinn für unser Land, sie stärken den Zusammenhalt und sind ein wirksames Gegenmittel gegen Hass und Spaltung. Im Sportverein, in der Bildungsorganisation, in der Theatergruppe oder in der Blasmusikkapelle kommen unterschiedlichste Menschen zusammen und verschreiben sich gemeinsam einer Sache. Wer einer solchen Organisation spenden wollte, konnte in der Vergangenheit das nicht von der Steuer absetzen. Das ändern wir nun: Künftig sollen etwa auch Organisationen aus den Bereichen Bildung, Sport sowie Kunst und Kultur spendenbegünstigt sein. Damit noch mehr Menschen spenden und Organisationen und Vereine davon profitieren." Vizekanzler Werner Kogler

Die bisherige Voraussetzung für die Spendenabsetzbarkeit im Kunst- und Kulturbereich, nämlich der Erhalt von Förderungen von Bund oder Ländern, wurde abgeschafft. Ab sofort ist allein die Gemeinnützigkeit einer Kultureinrichtung ausschlaggebend für die Spendenabsetzbarkeit. Diese Änderung beseitigt eine bisherige Einschränkung und ermöglicht es den Einrichtungen, von mehr Spendenmitteln zu profitieren.
Des Weiteren wurde beschlossen, dass Kultureinrichtungen bereits ein Jahr nach ihrer Gründung von der Spendenabsetzbarkeit profitieren können. Dies ist eine bedeutende Verbesserung im Vergleich zu der vorherigen Regelung, die erst nach drei Jahren eine Spendenabsetzbarkeit ermöglichte.
Zusätzlich wurden administrative Erleichterungen für kleinere Vereine eingeführt, um das Instrument der Spendenabsetzbarkeit im Kultursektor attraktiver zu machen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass auch kleinere gemeinnützige Organisationen die Möglichkeit haben, von Spenden zu profitieren.
Das Gemeinnützigkeitspaket stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die Unterstützung im Kunst- und Kulturbereich zu stärken und den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern. Es wird erwartet, dass diese Verbesserungen eine positive Wirkung auf die vielfältige Kulturlandschaft des Landes haben werden.

"Das beschlossene Gemeinnützigkeitspaket bringt deutliche Verbesserungen für den Bereich Kunst und Kultur. Trotz der immensen Bedeutung von Kunst und Kultur für unser Land waren die Regelungen zur Spendenabsetzbarkeit in diesem Bereich bisher sehr restriktiv. Mit dem nun vorgelegten Reformpaket sorgen wir als Bundesregierung dafür, dass in Zukunft mehr Einrichtungen in den Genuss der Spendenabsetzbarkeit kommen und damit hoffentlich mehr private Mittel in den Bereich Kunst und Kultur fließen. Die Bundesregierung kommt damit auch einigen zentralen jahrelangen Forderungen der Interessensgemeinschaften aus Kunst und Kultur entgegen. Dieser Schritt ist nicht weniger als eine Demokratisierung des Zugangs zu Spenden für den gesamten Sektor." 

"Spenden können gerade auch kleinen und mittleren Strukturen als wirksame Ergänzung zur Finanzierung von Kunst und Kultur beitragen und damit den Sektor stärken – sei es im Bereich der ehrenamtlichen Kultur, bei den vielen Vereinen, die über das gesamte Land für eine kulturelle Infrastruktur sorgen, oder im Bereich der vielen gemeinnützigen und professionellen Betriebe, die Höchstleistungen auf dem Gebiet der Kunst hervorbringen. Für mich ist die Erweiterung der Möglichkeiten bei den Spenden kein Ersatz für öffentliche Förderungen, sondern eine wichtige Ergänzung." Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer

Maßnahmenpaket der Bundesregierung (gültig ab 01.01.2024):

  • Ausweitung spendenbegünstigter Zwecke
    Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke: Künftig soll statt der bisherigen expliziten Nennung der einzelnen spendenbegünstigten Zwecke pauschal an die gemeinnützigen Zwecke iSd Bundesabgabenordnung (BAO) angeknüpft werden. Für Kunst und Kultur bedeutet dies: in Zukunft wird keine öffentliche Förderung des Bundes oder eines Landes Voraussetzung für die Erlangung der Spendenbegünstigung sein.
  • Förderung von neuen, innovativen Projekten
    Gemeinnützige Kultureinrichtungen werden in Zukunft ein Jahr nach Gründung in den Genuss der Spendenabsetzbarkeit kommen, nicht erst drei Jahre nach der Gründung.
  • Verfahrenserleichterung
    Für kleinere Vereine wird ein vereinfachtes Meldeverfahren über eine Steuerberaterin oder einen
    Steuerberater gelten, dh. die jährliche, kostenaufwendige Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer kann in diesen Fällen entfallen.

Quelle: Bundesministerium Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport