Mazars zur Home-Office Regelung: Erster Schritt aber (zu) viele Fragen bleiben offen

Gilt die Regelung auch für freie Dienstnehmer*innen? Warum ist die Pauschale in Österreich niedriger als in Deutschland? Keine Erleichterung beim Belege-Sammeln. (APA OTS, 28. Jänner 2021)

Noch viele offene Fragen ortet die Steuerberatungsgesellschaft Mazars bei der am Mittwoch, den 27. Jänner 2021,  vorgestellten Home-Office Regelung. So sei etwa nicht klar, ob die Regelung auch für freie Dienstnehmer*innen gelte. Unklar sei auch, ob Zahlungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ersatz für Mehrkosten im Home-Office leiste, nicht nur steuerfrei sondern auch sozialversicherungsfrei seien.

„Es ist positiv, dass überhaupt eine Regelung vorliegt. Sehr viele steuerrechtliche Fragen bleiben aber offen und von einer Vereinfachung bei der Lohnabrechnung oder der Steuererklärung kann keine Rede sein – es ist eher ein Mehraufwand“, sagt Peter Wundsam, Managing Partner von Mazars Austria.

Die offenen Fragen im Detail:

  • Warum ist die Pauschale mit 300 Euro in Österreich deutlich niedriger als in Deutschland, wo sie 600 Euro beträgt?
  • Gilt die Pauschale auch für freie Dienstnehmer, oder gibt es für diese dann einen Freibetrag von 600 Euro?
  • Zahlungen, die der Arbeitgeber an die Dienstnehmer zum Ersatz für Mehrkosten im Home-Office leistet, bleiben bis 300 Euro pro Jahr steuerfrei – gilt das auch für Sozialabgaben?
  • Wenn der Arbeitgeber weitere, zusätzliche Kosten für bestimmte (noch offen für welche) Arbeitsmittel tragen sollte, dann kann er diese bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr zusätzlich als Werbungskosten absetzen. Für echte Werbungskosten wie Drucker- oder Internetkosten gilt das auch jetzt schon. Es schafft auch keine Erleichterung, da der Arbeitgeber dazu wieder Belege sammeln und verarbeiten muss.