Ferialjobs: Aufpassen!

"Viele Studierende haben bereits mit den Ferienjobs begonnen oder starten im August, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und eigenes Geld zu verdienen. Wer Familienbeihilfe bezieht, sollte dabei auf die Zuverdienstgrenze achten!..."

Kronen Zeitung: Steiermark, 25.07.2021

Birgit Würth, Expertin der Steuerberatungskanzlei Mazars: Viele Studierende haben bereits mit den Ferienjobs begonnen oder starten im August, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und eigenes Geld zu verdienen. Wer Familienbeihilfe bezieht, sollte dabei auf die Zuverdienstgrenze achten! Diese liegt bei 15.000 Euro. Gar nicht wenig auf den ersten Blick. Das Gehalt für den Ferienjob allein wird auch selten darüber liegen. Wer aber auch unterm Jahr neben dem Studium dazuverdient auch geringfügig, also nicht mehr als rund 475 Euro pro Monat sollte schon mal nachrechnen. Die Beträge sind nämlich innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen. Relevant sind die Bruttobeträge abzüglich Sozialversicherung (ohne anteilige Sonderzahlungen). Wer da den Grenzbetrag von 15.000 Euro überschreitet, muss den darüber hinausgehenden Betrag an Familienbeihilfe zurückzahlen.

Noch ein Tipp: Auch für Studierende kann sich eine Arbeitnehmerveranlagung auszahlen.

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Ferialjobs Birgit Würth