Wichtiges Update: Stundungen ÖGK

Stand 04.06.2020

Auf Grund der fehlenden Beschlussfassung im Bundesrat besteht derzeit kein gültiger Gesetzesbeschluss für die weitere Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragszeiträume Februar bis April bzw. Mai bis Dezember 2020.

ÖGK ersucht derzeit keine Anträge auf Zahlungserleichterung zu stellen, da diese nicht bearbeitet werden. Bis auf weiteres erfolgen für diese Beitragszeiträume bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten weder Mahnungen noch Einbringungsmaßnahmen durch die ÖGK.

Wir informieren umgehend über die weitere Vorgehensweise, sobald Entscheidungen der Politik vorliegen.