Update Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen

Stand 22. Februar 2021

Der Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen kann für die Monate November und/oder Dezember seit 16.02.2021 via FinanzOnline beantragt werden. Der Antrag kann bis zu einer Fördersumme von € 5.000,00 auch vom Unternehmer selbst eingereicht werden. Folgend eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten Punkte:

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen die sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • das Unternehmen im November 2020 oder Dezember 2020 mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum November 2019 oder Dezember 2019 erlitten. Bei neu gegründeten Unternehmen wird der Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz im Zeitraum vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 31. Oktober 2020 herangezogen.
  • das Unternehmen hat im November 2019 oder Dezember 2019 mindestens 50% seiner Umsätze mit Unternehmen erzielt, die bei unveränderter Tätigkeit im November 2020 oder Dezember 2020 direkt vom Lockdown betroffen waren. Bei neu gegründeten Unternehmen wird derselbe Zeitraum wie oben herangezogen.
  • das Unternehmen muss während eines Zeitraums im November 2020 oder Dezember 2020 (in einer der im Anhang 2 zu VO Lockdown-Umsatzersatz II angeführten Branchen) tätig sein.
  • das antragstellende Unternehmen übt eine operative Tätigkeit in Österreich aus, die in Österreich zu einer Besteuerung der Einkünfte gemäß der §§ 22 oder 23 EStG, führt oder gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 (NPO’s) befreit ist.
  • WICHTIG: das antragstellende Unternehmen darf ab 16.02.2021 für die Dauer der  Anzahl der Tage ihres gewählten Betrachtungszeitraums keine Kündigungen gegenüber einem oder mehreren Mitarbeitern aussprechen. Das heißt, wenn ein Unternehmen den Umsatzersatz für November und Dezember beantragt, darf es ab dem 16.02.2021 für 61 Tage keine Arbeitgeberkündigung aussprechen.
  • das Unternehmen darf für die beantragten Zeiträumen keinen Fixkostenzuschuss 2 (folgend FKZ 2), Verlustersatz oder Ausfallsbonus beantragen. Falls ein Unternehmen schon den FKZ 2 oder Verlustersatz beantragt hat, kann trotzdem ein Umsatzersatz beantragt werden, wenn das Unternehmen den FKZ 2 bzw. Verlustersatz anteilig für den Betrachtungszeitraum zurückzahlt. Die Rückzahlung kann auch erst mit der Beantragung der zweiten Tranche des FKZ 2 bzw. Verlustersatz (ab 01.07.2021) erfolgen.
  • der Antragsteller muss im Sinne des UStG unternehmerisch tätig sein.

Höhe des Umsatzersatzes

Die Berechnung des Umsatzersatzes wird vom Finanzamt bzw. der COFAG automatisch ermittelt. Auf den Vergleichsumsatz (Umsätze im Zeitraum November 2019 oder Dezember 2019 mit vom Lockdown direkt betroffenen Unternehmen) wird der laut Branchenkategorisierung (siehe anbei) ermittelte Prozentsatz angewendet. Der so ermittelte Betrag ist in dreifacher Hinsicht gedeckelt:

  • Die Summe aus Lockdown-Umsatzersatz und anteilig auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen darf den Vergleichsumsatz aus 2019 nicht übersteigen.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes darf nicht die Höhe des anteilig auf den Betrachtungszeitraum entfallenden absoluten Umsatzausfall übersteigen.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ist mit EUR 800.000 abzüglich eventuell erhaltener Förderungen gedeckelt (Höchstbetrag). Zu den Förderungen die vom Maximalbetrag abgezogen werden gehören, die 100% Kredithaftung des AWS bzw. der ÖHT, sowie Zahlungen aus dem NPO-Fonds.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung ist bis zum 30.06.2021 möglich und erfolgt via Finanzonline (via sonstige Anträge -> Lockdown Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen.) Wir können den Antrag auch gerne für Sie einreichen. Damit dies möglich ist, benötigen wir laut Förderrichtlinien eine gesonderte Vollmacht, die Sie unter dem folgenden Link finden. Wir ersuchen Sie diese als Auftrag- und Vollmachtgeber zu unterfertigen und an uns zu retournieren. Weiters dürfen wir Sie ersuchen, das beiliegende Formular zu Auftrag und Daten ausgefüllt und unterfertigt zu retournieren, damit wir den Antrag vollständig über FinanzOnline einreichen können: