Update Corona Kurzarbeit

Stand 16.04.2020

Was ist die „Corona Kurzarbeit“?

  • Neue, erleichterte Form der Kurzarbeit
  • Vorläufig für sechs Monate

Was ist das Ziel der Kurzarbeit?

  • Sicherung der Arbeitsplätze
  • Liquidität der Unternehmen erhalten
  • Bewährte Fachkräfte sichern 

Kann ich rückwirkend Kurzarbeit anmelden und gibt es Fristen für die Anmeldung?

Ja, Kurzarbeit kann rückwirkend ab dem 01. März angemeldet werden.

Achtung: Entsprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rückwirkende Begehrensstellung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.

Ist Kurzarbeit für alle Unternehmen möglich?

Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.

Einzig insolvente Unternehmen, die sich in einem Konkurs- oder Sanierungsverfahren befinden, erhalten vom AMS keine Kurzarbeitsbeihilfe.

Ist das Kurzarbeitsmodell auch für freie Dienstnehmer möglich?

Für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, welche eine Normalarbeitszeit darstellen können, kann Kurzarbeit beantragt werden.

Was sind die Schritte, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit plant?

  1. Schritt: Gespräche mit Betriebsrat, wenn vorhanden
  2. Schritt: Sozialpartnervereinbarung & AMS-Begehren erstellen
  3. Unterfertigen des AMS-Antrags durch den Antragsteller (Dienstgeber)
  4. Unterfertigen der Sozialpartnervereinbarung durch den Antragsteller und die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer
  5. Schritt: Einbringung der Sozialpartnervereinbarung und des AMS-Antrages inkl. Wirtschaftlicher Begründung beim zuständigen AMS (per Mail, Post oder über das eAMS-Konto)

Welche Informationen werden vom AMS benötigt?

  • Genauer Beschäftigtenstand-
  • Geplante Dauer der Kurzarbeit
  • Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Durchschnittliches Einkommen in den jeweiligen Einkommensgruppen
  • Geplante maximale Arbeitszeitreduktion

Muss ich dem AMS melden, wenn ich mein Geschäft aufsperre und wieder Mitarbeiter beschäftige?

Wenn Geschäfte aufsperren, deren Mitarbeiter in Kurzarbeit sind, braucht es keine Verständigung des AMS, solange die Arbeitsauslastung der kurzarbeitenden Mitarbeiter im gesamten Kurzarbeitszeitraum nicht über 90% steigt. Es genügt, mit der nächsten Monatsabrechnung einfach weniger Ausfallstunden zu verrechnen."

Kann die Arbeitszeit auch auf 0 Stunden reduziert werden?

Im gesamten Durchrechnungszeitraum kann die Arbeitszeit und somit das Entgelt um maximal 90 Prozent reduziert werden.

Dabei können aber auch längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden vereinbart werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%.

Der Durchrechnungszeitraum darf nicht länger sein als der bewilligte Kurzarbeitszeitraum.

Muss der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub und sein gesamtes Zeitguthaben verbrauchen?

Der Arbeitgeber muss sich bemühen, dass Arbeitnehmer allfällige Urlaubs- und Zeitguthaben vor oder während der Kurzarbeit verbrauchen, indem er allen Arbeitnehmern den Verbrauch anbietet. Der Urlaubsverbrauch ist also keine zwingende Voraussetzung für Kurzarbeit!

Urlaub während der Corona-Kurzarbeit: Das Entgelt für die Urlaubszeit ist so hoch wie vor Beginn der Kurzarbeit.

Wie viel Geld bekommt der Arbeitnehmer? Wie hoch sind die Nettoersatzraten?

Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS bemisst sich am Nettoentgelt des Arbeitnehmers vor Kurzarbeit und garantiert ein Mindesteinkommen:

Bis zu € 1.700,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 90% des bisherigen Nettoentgelts.

Bis zu € 2.685,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 85% des bisherigen Nettoentgelts.

Ab € 2.686,- Bruttoentgelt beträgt das Entgelt 80% des bisherigen Nettoentgelts.

Für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt das AMS dem Arbeitgeber die Mehrkosten, die sich im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitszeit ergeben, nicht jedoch für den Einkommensteil darüber.

Muss der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?

Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers bemessen sich aber am Entgelt vor Kurzarbeit. Im neuen Kurzarbeitsmodell werden auch diese erhöhten Beiträge ab dem ersten Monat vom AMS übernommen. In den Pauschalsätzen des AMS sind auch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge enthalten.

Wie schnell kann das Kurzarbeitsmodell vereinbart werden?

Die Sozialpartner haben zugesagt, ab Abschluss der Gespräche auf betrieblicher Ebene (Vorliegen einer unterschriftsreifen Betriebsvereinbarung/Einzelvereinbarung) eine Sozialpartnervereinbarung innerhalb von 48 Stunden zu ermöglichen.

Wie lange ist die Förderdauer?

Die Corona-Kurzarbeit kann frühestens (rückwirkend) ab 1.3.2020 für bis zu 3 Monate abgeschlossen werden (z.B. März, April, Mai oder April, Mai, Juni). Ein Beginn während eines Kalendermonats ist zulässig, stellt allerdings die Lohnverrechnung vor Herausforderungen. Bei Bedarf ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate, längstens bis 30.9.2020 möglich.

Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter während Kurzarbeit kündigen? Wie lange muss der Arbeitgeber Mitarbeiter nach der Kurzarbeit behalten?

Der Arbeitgeber ist laut Sozialpartnereinigung verpflichtet, während Kurzarbeit und bis zu einem Monat nach Ende der Kurzarbeit den Beschäftigtenstand aufrechtzuerhalten. Bei besonderen Verhältnissen ist über den Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.

Sind während der Kurzarbeit Überstunden erlaubt?

In der Sozialpartnervereinbarung können Überstunden zugelassen werden.

Achtung: Geleistete Überstunden sind von der Summe der Ausfallstunden abzuziehen und verringern dadurch die Kurzarbeitsbeihilfe!

Darf ein Unternehmen das in der Sozialpartnervereinbarung vorgesehene (reduzierte) Ausmaß der Arbeitszeit einseitig ändern?

Nein.

In Betrieben mit Betriebsrat ist vor Änderungen der in der Sozialpartnervereinbarung vorgesehenen Arbeitszeit dessen Zustimmung einzuholen. In Betrieben ohne Betriebsrat ist für die Änderung der in der Sozialpartnervereinbarung vorgesehenen Arbeitszeit während der Kurzarbeit die Zustimmung der betroffenen Beschäftigten erforderlich; zusätzlich sind die Sozialpartner spätestens 5 Arbeitstage vor der Änderung der Arbeitszeit darüber zu informieren.

Bei Arbeitszeitänderungen ist zu beachten, dass die Kurzarbeitsbeihilfe entfällt bzw. zurückgefordert wird, wenn der Arbeitsausfall im Zuge der Kurzarbeit im Durchschnitt der insgesamt von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten oder von einzelnen Beschäftigten 90% überschreitet.

Kann Kurzarbeit vorzeitig beendet werden?

Ja. Dies ist in der Sozialpartnervereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Den Sozialpartnern und dem Arbeitsmarktservice ist dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In Betrieben mit Betriebsrat ist diese Mitteilung vom Unternehmen und vom Betriebsratsvorsitzenden zu unterschreiben.

Die Beschäftigten sind darüber so früh als möglich zu informieren, damit sie sich auf die Wiederaufnahme der vollen Arbeit einstellen können.