Steuerfreie Corona-Prämie

Im Rahmen der Coronakrise kam es im Bereich der Lohnverrechnung zu folgender Änderung.

„Corona-Prämie“

Zulagen und Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise für Mitarbeiter sind im Kalenderjahr 2020 bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 steuer- und sozialversicherungsfrei. Laut den BMF-FAQ „Corona“ besteht für die Steuerbefreiung keine Beschränkung auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe.

Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen aufgeteilt erfolgen.

Die Zahlungen erhöhen nicht das Jahressechstel und werden auf dieses auch nicht angerechnet. Lohnnebenkosten (z.B. DB, DZ, KommSt) sind zu entrichten.

Achtung: 

Belohnungen aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen sind nicht steuerfrei!

Quelle: WKO