HÄRTEFALL-FONDS PHASE 2 NEU - NEUER BETRACHTUNGSZEITRAUM FÜR ÄRZTE RELEVANT

Stand 07.05.2020

Beim Härtefall-Fonds wurden in Phase 2 NEU die Förderkriterien erweitert, sodass nun auch Ärzte Zugang zum Härtefall-Fonds erhalten können. Mit der neuen Richtlinie vom 30.04.2020 des BMF wurden diese wesentlichen Verbesserungen umgesetzt.

Für Ärzte ist die Erweiterung des Betrachtungszeitraumes jedenfalls relevant, weil viele Kassenärzte durch die Akontozahlungen der Krankenkassen im 1. Quartal 2020 bisher keinen Anspruch beim Härtefall-Fonds Phase 1 und Phase 2 alt hatten.

Folgende Änderungen wurden nun umgesetzt und sind auch für Ärzte relevant

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

Damit Ärzte, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020). Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Die wichtigsten Informationen zum Härtefall-Fonds nochmals im Überblick

Wann liegt ein Härtefall vor?

Ein Rückgang der Einnahmen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um mindestens 50%, sowie die mangelnde Deckung der laufenden Kosten stellt nach den Förderrichtlinien eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung dar. Unter Einnahmen fallen alle Geldzuflüsse im Betrachtungszeitraum, auch Akontozahlungen der Krankenkassen.

Betrachtungszeiträume NEU

Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 - 15. April 2020;

Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 - 15. Mai 2020;

Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 - 15. Juni 2020;

Betrachtungszeitraum 4: 16. Juni 2020 bis 15. Juli 2020

Betrachtungszeitraum 5: 16. Juli 2020 bis 15. August 2020

Betrachtungszeitraum 6: 16. August 2020 bis 15. September 2020

Laut der überarbeiteten Richtlinie erweitert sich der dreimonatige Betrachtungszeitraum um weitere 3 Monate, bis zum 15.09.2020. Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden - die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Mindestförderhöhe

In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von EUR 500 pro Monat eingeführt. Zu berücksichtigen ist allerdings die Deckelung des Gesamteinkommens von EUR 2.000 pro Betrachtungszeitraum. Außerdem muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden ein positives Ergebnis aus selbständiger Arbeit vorliegen.

Ärzte, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid EUR 500 beantragen.

Maximale Förderhöhe

Der maximale Förderbetrag für jeden Arzt beträgt EUR 6.000, höchstens dreimal EUR 2.000. Basis für die Berechnung des Förderbetrages ist weiterhin der Nettoeinkommensentgang.

Falls ein Antrag für den ersten Betrachtungszeitraum zurückgezogen werden soll (z.B. weil der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), dann ist dies bis zum 31.07.2020 unter dem folgenden Link möglich:

https://www.wko.at/service/anfrage-coronavirus-haertefallfonds.html

Bereits eingereichte Anträge müssen nicht erneut eingereicht werden. Diese werden nach den neuen Richtlinien geprüft, wodurch sich möglicherweise eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation ergeben könnte.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt unverändert ausschließlich online via Formular auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich. Eine Antragstellung für Phase 2 NEU ist seit 4. Mai 2020 möglich.