Erstinformation über die Wiener Hotel Förderung

Die Coronakrise hat den Fremdenverkehr in der Stadt Wien stark getroffen. Damit die Wiener Hotellerie- und Beherbergungsbetriebe den Betrieb wieder aufnehmen und intensivieren können, wurde eine Förderung der Wirtschaftsagentur Wien ins Leben gerufen, um die Betriebe bei ihrem „Neustart“ zu unterstützen.

In Summe sollen 15 Millionen Euro in die Unterstützung für die Wiener Hotellerie fließen. Die Fördermaßnahme soll nicht als Schadensersatz dienen, sondern es sollen Kosten gefördert werden, die durch einen laufenden Betrieb anfallen und auch unabhängig von der Pandemie zu tragen wären. Im Folgenden haben wir die wesentlichen Bestimmungen dieser Förderung kurz zusammengefasst.

Wer kann einen Antrag auf die Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen die bereits im Jahr 2019 bestanden haben und über ein bestehendes Orstaxenkonto verfügen. Je nachdem, ob die Betriebsstätte vor oder nach dem 1. März 2019 eröffnet wurde, hat dies Auswirkungen auf den Referenzzeitraum für die Berechnung der Förderhöhe. Zudem muss das Unternehmen Mitglied der Wirtschaftskammer Wien (WKW) sein und über einen Sitz oder eine Betriebstätte in Wien verfügen. Die geförderten Maßnahmen können ausschließlich in der Wiener Betriebsstätte umgesetzt werden. Unternehmen, die diese Punkte nicht erfüllen oder ein anhängiges Insolvenzverfahren haben, können keine Förderung beantragen.

Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Förderung?

Die zur Förderung beantragten Kosten müssen klar definiert sein und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Förderung stehen. Sie dürfen nicht überhöht sein und müssen sich daher in einem ortsüblichen Ausmaß befinden. Weiters müssen diese Kosten vom Antragsteller selbst getragen werden bzw. müssen zum Zeitpunkt der Endabrechnung tatsächlich angefallen sein. Die Kosten sind anhand von Rechnungen zu belegen. Antragsfähig sind ausschließlich Nettobeträge ohne Umsatzsteuer, es sei denn, der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Welche Kosten können eingereicht werden bzw. was ist förderbar?

Abgerechnet werden können variable Kosten, die im Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 je geöffneter bzw. kurz vor der Öffnung stehender Wiener Betriebsstätte anfallen bzw. angefallen sind. Zu diesen variablen Kosten zählen ausschließlich:

  • Lebensmittel
  • Getränke
  • Werbe- und Marketingkosten
  • Waren und Betriebsmittel
  • Kosten für externe Dienstleistungen (sofern es sich nicht um nicht förderfähige Kosten handelt, wie Kosten für Antrags- und Förderberatung)

Was ist nicht förderfähig?

  • Fixkosten (wie sie durch den Fixkostenzuschuss des Bundes gefördert werden)
  • Personalkosten
  • Investitionskosten (Anlagevermögen)
  • Abschreibungen
  • nicht in Anspruch genommene Rabatte, Skonti oder sonstige Vergütungen
  • Steuern, Gebühren und Finanzierungskosten
  • Kosten, die aufgrund relevanter EU-rechtlicher Bestimmungen nicht als förderbar gelten
  • Kosten für Antrags- und Förderberatung
  • Kosten die außerhalb des Kostenanerkennungszeitraum angefallen sind (vor dem 01.10.2020 bzw. nach dem 30.09.2021)

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderung beträgt 6% des im Referenzzeitraum 01.03.2019 bis 31.05.2019 erzielten Nächtigungsumsatz ohne Frühstück und Umsatzsteuer. Die Höchstgrenze beträgt EUR 50.000 pro Betriebsstätte. Für Unternehmen, die nach dem 01.03.2019 gegründet wurden, gelten die letzten drei vollen Monate vor dem Lockdown als Referenzzeitraum (Dezember 2019 – Februar 2020). Die maximale Förderintensität beträgt 100% der förderbaren Kosten.

Kann die Förderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Eine Doppelförderung der Kosten ist nicht zulässig. Weiters ist zu beachten, dass diese Förderung der Wirtschaftsagentur Wien beihilfenrechtlich auf der De-Minimis-Verordnung basiert. D.h. innerhalb von drei Steuerjahren darf die erhaltene De-Minimis-Förderung EUR 200.000 pro Unternehmen nicht überschreiten.

Wie kann man die Förderung beantragen?

Es können je Betriebsstätte einmalig bis zum 30. Juni 2021 Anträge online gestellt werden. Der Antrag findet sich unter https://cockpit.wirtschaftsagentur.at. Die Einreichung kann laufend erfolgen, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag unbedingt beizulegen:

  • De-Minimis Erklärung
  • Nächtigungsumsatzaufstellung vom 01.03.2019 – 31.05.2019 (bzw. 01.12.2019 – 29.02.2020) – Richtigkeit ist von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu bestätigen
  • Nachweis des Ortstaxenkonto
  • Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des letzten dokumentierten Geschäftsjahres – mit Stampiglie des Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder befugten Bilanzbuchhalters bzw. mit Bestätigung des Finanzamtes
  • Ansuchenechtheitszertifikat (AEZ)

Das Zertifikat ist unter dem Reiter „Abschluss“ auszudrucken und rechtsverbindlich (firmenmäßig) zu zeichnen und postalisch oder per Fax an die Wirtschaftsagentur zu übermitteln. Bei elektronischer Signatur kann das AEZ auch per Mail übermittelt werden.

Nach der Einreichung der Unterlagen wird auf Basis der Nächtigungsumsatzaufstellung der Förderbetrag berechnet. Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung des freien De-Minimis-Rahmens dem Präsidium der Wirtschaftsagentur zur Förderung empfohlen, die in weiterer Folge die Entscheidung über die Zuerkennung treffen. Dieser Betrag in der Förderzusage stellt einen Maximalbetrag dar.

Wo kann ich genauere Informationen über die Förderung bekommen?

Die Richtline, wo auch das genaue Prozedere der Antragsprüfung beschrieben wird und die weiteren Schritte von der Auszahlung (auch Akontozahlungen von bis zu 70% sind möglich) bis hin zu den Abrechnungsmodalitäten finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftsagentur Wien unter https://cockpit.wirtschaftsagentur.at/Cockpit/Cockpit.aspx?target=2111927&&select=3640083

Sollten Sie sich für die Wiener Hotelförderung interessieren und noch Fragen haben stehen wir Ihnen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Fazit

 Diese Förderung soll die Wiener Hotelbetriebe bei der Wiederaufnahme bzw. der Wiederintensivierung des Betriebes nach der Coronapause unterstützen. Damit können variable Kosten bis zu EUR max. 50.000 gefördert werden, die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 angefallen sind.

Wir, von Mazars Austria, stehen Ihnen gerne bei Fragen rund um die Wiener Hotelförderung zur Seite. Vor allem wenn Sie eine Bestätigung der Nächtigungsaufstellung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie unser Team unter Leitung unseres Partners Michael Dessulemoustier-Bovekercke, bestehend aus Alexander Archam und Thomas Weiser.